tat-team GbR

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Hüpfburgen, Eventmodule
Inflatables, Eventzelte
aufblasbare Spielgeräte

Baubücher Baubücher & Rechtliche Vorgaben

Seit März 2003 gelten neue Bestimmungen für große Eventmodule. Die Behörden änderten die Gesetzeslage nach einem schweren Unfall, der sich mit einer großen Rutsche ereignete, die Rutsche kippte um. Danach werden Geräte, die begehbare Flächen in 5 Meter Höhe und mehr haben, oder Klettergeräte, die höher als 5 Meter sind, als so genannte "Fliegende Bauten" eingestuft. Sie dürfen ohne ein Prüfbuch, siehe unten, nicht mehr eingesetzt werden. Davon betroffen sind insbesondere große Rutschen, Klettergeräte, High Jump-Anlagen etc.

Da wir als Besitzer solcher Inflatables selbst betroffen waren und uns der neuen Situation ausgesetzt sahen, beschäftigten wir uns tiefschürfend mit den gestellten Anforderungen und bieten nun bundesweit an, Ihre betroffenen Inflatables mit einem Prüfbuch zu versehen:
Wir analysieren Ihr Gerät, ermitteln die Kosten und bauen es - wenn nötig - nach den Erfordernissen um. Unser Statiker, der seit Jahren Statiken für Inflatables berechnet, erstellt eine Statik.

Wir stellen die behördlichen Anträge und lassen Ihr Gerät prüfen und abnehmen, und Sie erhalten Ihr Prüfbuch.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Inflatable ein "Fliegender Bau" ist oder Sie weitere Informationen wünschen, kommen Sie gern auf uns zu.

Ein zusätzliches Problem zu diesem Thema ergibt sich dadurch, daß Baurecht Ländersache ist, jedes Bundesland entwickelt seine eigenen Bestimmungen, ein Gerät kann also in einem Bundesland als "Fliegender Bau" eingestuft werden, ist in einem anderen Bundesland aber genehmigungsfrei!

Da eine neue Gesetzgebung sich erfahrungsgemäß über mehrere Jahre hinzieht, ist in nächster Zeit mit ständigen Veränderungen und Ergänzungen der Bestimmungen zu rechnen. Wir bleiben bei diesem Thema "am Ball" und werden Sie ständig über den aktuellen Stand informieren.